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AGB´s

 

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Das Zusenden der Daten zur Bearbeitung gilt als Auftrag. Jeder Auftrag bedarf einer schriftlichen Definition der geforderten Dienstleistung. Ausgenommen hiervon sind jedoch einzelvertragliche Abmachungen. Die vom Kunden zugesandten Daten sind ein verbindlicher Auftrag. Wir können diesen Auftrag innerhalb von drei Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Dienstleistung zusenden. Durch die Erteilung eines Auftrages, spätestens jedoch bei der Annahme einer bestellten Dienstleistung, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

§ 2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir den Auftrag des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden oder nach Rücksprache zu vernichten. Ausgenommen hiervon sind die vereinbarten Dienstleistungen und alle dazu gelieferten Daten.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Bei Zahlung der gesamten Rechnungssumme innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

(3) Die Preise für die einzelnen Dienstleistungen sind in der aktuellen Preisliste gesondert ausgewiesen. Preise aufgrund von Absprachen oder Angeboten gelten 6 Wochen verbindlich. Gesonderte einzelvertragliche Absprachen sind hiervon nicht betroffen.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit und Anlieferung

(1) Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen (zur Verfügung stellen aller erforderlichen Unterlagen und Daten) des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Alle Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Einganges nacheinander bearbeitet. Sollte die Lieferung voraussichtlich später als 24 Stunden nach Eingang erfolgen, wird der Kunde hierüber umgehend informiert. Ausnahmen hiervon sind Aufträge mit Terminzuschlag, deren Liefertermin von uns verbindlich bestätigt wurde. Kommt es zu Lieferverzug bei Aufträgen mit Terminzuschlag, so sind wir nur berechtigt, den für die tatsächlich entstandene Lieferzeit geltenden Terminzuschlag zu berechnen

(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, in Rechnung zu setzen . Eventuell hieraus entstehende Lieferverzögerungen und deren Folgen und Kosten sind allein vom Kunden zu verantworten und zu tragen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 2,5 %, jedoch nicht mehr als 10 % der Rechnungssumme.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

(5) Die Anlieferung der Fertigungsdaten erfolgt für die Layouts im Format Extendet Gerber oder Basic Gerber. Die Bohr und Fräsdaten werden im Format Sieb & Meyer 1000 oder 3000 oder im Format Excelon 1 oder 2 geliefert. Die Anlieferung der Fertigungsdaten in anderen Formaten erfolgt nur nach vorheriger Absprache.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

(2) Grundlage für die Datenaufbereitung sind immer die zur Verfügung gestellten Originaldaten in ihrer unveränderten Form. Für fehlerhafte Daten oder Zeichnungen und ebenso für fehlerhafte, widersprüchliche, undeutliche und unvollständige Kundenangaben wird keine Verantwortung übernommen. Hieraus entstehender Terminverzug und Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen.

(3) Bei fehlenden Angaben wird, besonders bei eiligen Terminaufträgen, standardgemäß mit dem vereinbarten technischen Datenblatt für diesen Fall gearbeitet. Alle Änderungen der Originaldaten werden schriftlich erfasst und zur Genehmigung an den Kunden gesandt. Sollte, besonders bei eiligen Aufträgen, der Kunde nicht zu erreichen sein, werden die Änderungen nach bestem Wissen vorgenommen und umgehend dem Kunden zur Kenntnis gebracht. Änderungen, die in einem solchen Fall doch anders erwünscht sind , werden, wenn nicht mit erheblichem Mehraufwand verbunden, kostenlos korrigiert. Ein hierdurch entstandener Lieferverzug ist jedoch in keiner Weise von uns zu verantworten.

(4) Der Kunde hat zunächst die Wahl, die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen . Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden erbracht werden kann. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht, insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen, etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(5) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(6) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(7) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(8) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(9) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Wochen, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Sonstiges

8.1 Erfüllungsort ist Kiel.

8.2 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für Kiel zuständige Amts– oder Landgericht.

8.3 Wir sind jedoch auch berechtigt, Klagen bei dem für den Kunden zuständigen inländischen oder ausländischen ordentlichen Gericht zu erheben.

8.4 Alle Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen unserer Verträge unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

E-Mail Adresse: info@dikla-service.de

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